Nicht jede Citylage ist bevorzugt

Der Begriff Citylage alleine sagt lediglich aus, dass sich eine Wohnung oder ein Haus in der Nähe zum Stadtzentrum befindet. In Städten mit mehreren Zentren wie Berlin und Hamburg kann damit auch die Lage zum Zentrum eines städtisch geprägten Stadtteils wie Spandau oder Altona gemeint sein. Für den Wert einer Wohnung aussagekräftiger ist jedoch die Bezeichnung einer Immobilienlage als bevorzugte Citylage.

Was ist eine bevorzugte Citylage?
Gutachter für Immobilien bezeichnen in ihren Wertgutachten die Lage eines begutachteten Objektes als bevorzugte Citylage, wenn sich eine Immobilien sowohl nahe der Innenstadt als auch in einem ruhigen Wohnumfeld befindet. Entsprechend dieser Definition sprechen Gutachten für Immobilien vorwiegend von einer bevorzugten Citylage, wenn sich die zu begutachtende Immobilie einerseits in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum und andererseits in einer ruhigen Seitenstraße befindet. Als ruhig stuft ein Sachverständiger eine Straße ein, wenn dort auf Grund kaum Durchgangsverkehr besteht. In Großstädten berücksichtigt das Sachverständigenbüro bei der Einstufung einer Immobilie als in Citylage auch die Entfernung zum nächsten S-Bahnhof beziehungsweise zur nächstgelegenen U-Bahnstation. Dass sich neben Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs auch eine Fußgängerzone oder zumindest eine Einkaufsstraße mit zahlreichen Geschäften in der Nähe der Immobilie befindet, versteht sich bei einer Citylage von selbst.

Der Mehrwert der Citylage
Nicht alleine die bevorzugte, sondern bereits die einfache Citylage erleichtert die Vermietbarkeit einer Wohnung. Sowohl Gutachter für Immobilien als auch Erfahrungswerte von Immobilienmaklern zeigen, dass Wohnungen und Häuser innerhalb der Innenstädte zu höheren Preisen als in Stadtrandlagen verkauft werden können. Auch örtliche Mietspiegel berücksichtigen die Citylage als Grund, höhere Mieten als am Stadtrand verlangen zu dürfen; der Mietzuschlag fällt jedoch in einer bevorzugten Citylage deutlich höher als an einer stark befahrenen Hauptstraße innerhalb der City aus. Bei der Differenzierung zwischen der einfachen und der bevorzugten Citylage ist ein Sachverständiger bei seinem Wertgutachten selbstverständlich an eine möglicherweise seitens der Stadt getroffene Festlegung gebunden. Bei einem Kauf oder der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses muss der Erwerber oder Mietinteressent unbedingt das komplette Gutachten für Immobilien lesen, da sich auch in der Citylage mit Mängeln behaftete Immobilien befinden, welche das Sachverständigenbüro sorgfältig auflistet.