Die Wohnfläche neu berechnen

Bei Wohnungen ist es oft schwierig die Wohnfläche genau zu bestimmen. Doch beim Verkauf, Kauf oder bei der Vermietung einer Wohnung ist das ein sehr wichtiger Punkt. Hat die Wohnung Schrägen, Balkon oder Terrasse kennen sich Laien nicht aus, wie denn nun genau die Wohnfläche bestimmt wird.

In diesem Fall ist es wichtig sich an einen Gutachter für Immobilien zu wenden. Ein Sachverständiger weiß genau, wie die Schrägen einer Wohnung oder Terrasse und Balkon in die Wohnfläche einberechnet werden. Gutachten für Immobilien werden von einem Sachverständigenbüro durchgeführt. Wer eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchte ist gut beraten, wenn er ein Wertgutachten erstellen lässt. Nur dann kann der Wert der Wohnung genau bestimmt und erzielt werden.

Wohnung Immobilie Wohnfläche Wertgutachten

In einem Wertgutachten werden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Es wird nicht nur der Zustand der Immobilie bewertet, sondern auch die Lage, die Verkehrsanbidnung und der ortsübliche Marktwert fließen mit ein. Ein vereidigter Sachverständiger beurteilt eine Immobilie oft bei Erbschaftsangelegenheiten. Der Gutachter für Immobilien muss aber nicht vereidigt sein, er kann auch freiberuflich tätig sein oder öffentlich bestellt sein. Wichtig ist, dass der Sachverständige das notwendige Fachwissen besitzt, um die Immobilie zu bewerten. Als Auftraggeber ist die Sicherheit bei vereidigten und öffentlich bestellten Gutachtern gegeben. Doch ein Sachverständigenbüro mit gutem Ruf, kann das gleiche kompetente Gutachten erstellen.

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich erkundigen, ob ein Gutachten für Immobilien schon erstellt wurde. Denn dann kann der Käufer, davon ausgehen, dass die Immobilie auch dem geforderten Kaufpreis entspricht. Falls dies nicht gegeben ist, kann auch der Käufer ein Sachverständigenbüro beauftragen. Der Preis für das Erstellen des Wertgutachtens ist frei aushandelbar. Noch vor einigen Jahren war der Preis für ein Gutachten festgelegt. Ist die Immobilie von einem Sachverständigen eingestuft, wissen Käufer, Verkäufer oder auch Mieter, dass die Daten und Maße der Wohnung stimmen. Insofern ist es nie verkehrt eine Immobilie bewerten zu lassen.